Allgemeine Geschäftsbedingungen
01. Geltung
Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
02. Lieferung und Auftragsbestätigung
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- Die in Prospekten, Anzeigen oder ähnlichen Unterlagen ausgeschriebenen Angebote oder Leistungen sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen Angaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
- Ein Auftrag gilt mit mündlicher oder schriftlicher Bestellung als erfolgt. Einer besonderen Bestätigung im Einzelfalle bedarf es nicht.
- Bei mündlicher oder fernmündlicher Bestellung gilt die mündlche oder schriftliche Bestätigung oder die eventuelle vorherige Versandgabe als Annahme des Vertrages. Mündliche oder fernmündliche Zusagen, Abänderungen – auch von Mitarbeitern – sind nur gültig mit schriftlicher Bestätigung unsererseits.
- Der vom Kunden unterzeichnete Auftrag ist bindend. Wir sind berechtigt, dass darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Ausführung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
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03. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen, auch aus früheren und späteren Vertragsabschlüssen und Lieferungen, einschließlich Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung.
04. Preise und Zahlungsbedingungen
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- Die Preise für unsere Dienstleistungen werden für jeden Auftrag individuell festgelegt.
- Zahlungen haben am Tage der Veranstaltung bzw. bei Lieferung der Ware, nach Ausstellung der Rechnung in bar, rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
- Ist eine Zahlung per Scheck vereinbart, erfolgt dies in jedem Fall zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weiter gehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
- Jedes einzelne Geschäft gilt bezüglich der Zahlung als Geschäft für sich. Geltendmachung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten des Kunden wegen angeblicher Ansprüche auf früheren oder späteren Lieferungen und Leistungen aus anderen Verträgen ist ausgeschlossen.
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05. Infomaterial und Demos
Bei der Überlassung von Infomaterial und Demos (Tapes, Videos, CDs etc.) besteht kein Anspruch auf Rückgabe. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, diese zum Zwecke der Vermittlung an Dritte weiterzugeben.
06. Verkaufs- und Lieferbedingungen
6.1 Liefertermine
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- Die Liefertermine richten sich nach den Lieferungen unserer Vorlieferanten, Terminzusagen sind daher grundsätzlich unverbindlich.
- Etwas anderes gilt nur, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Mündliche Vereinbarungen und Zusagen, einschließlich fernmündlicher Vereinbarungen und Zusagen von Mitarbeitern unsererseits sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
- Für Ausfälle jeglicher Art die durch Lieferungsverzögerungen entstehen sind wir nicht haftbar.
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6.2 Gewährleistungsrechte
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- Ist für ZIZO-Geräte in den „Allgemeinen Garantiebedingungen ZIZO“ gesondert aufgeführt.
- Für Schäden, die aus unsachgemäßer Handhabung oder Lagerung entstehen übernehmen wir keine Garantie.
- Wir übernehmen keine Gewähr für Eigenschaften und sichern insbesondere keine Eigenschaften zu, insoweit sie nicht vom Hersteller der Waren oder einzelvertraglich ausdrücklich zugesichert sind. Als zugesichert gelten dabei nur solche Eigenschaften, die für Ge- und Verbrauch der Waren von erheblicher Bedeutung sind.
- Bei begründeten, ordnungsgemäß erhobenen Mängelrügen sind wir lediglich verpflichtet, die Ware nachzubessern oder nach unserer Wahl auszutauschen. Ein Nachbesserungsanspruch des Kunden besteht nur, wenn am Tage des Empfangs der Ware die Mängel, zumindest fernmündlich gerügt werden und binnen 3 Tagen nach vom Käufer nachzuweisenden Erhalt – bei Versand in Orte außer halb des Ortes unseres Sitzes binnen 5 Arbeitstagen nach vom Kunden nachzuweisenden Erhalt mit schriftlicher Niederlegung der geprüften Mängel, die gerügte Ware uns zur Prüfung und gegebenen falls Nachbesserung zur Verfügung steht.
- Mängel an der von uns nicht selbst hergestellter Ware sind nur in dem Umfang anzuerkennen, wie dies durch den Vorlieferanten des Verkäufers geschieht. Soweit der Kunde weitergehende Mängel rügen erheben will, treten wir ihm insoweit gegen unsere Vorlieferanten bestehende Rechte ab.
- Ein Nachbesserungsrecht bezüglich versteckter Mängel besteht nur, soweit eine Rüge des jeweiligen Mangels erfolgt und die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist uns zur Verfügung gestellt ist.
- Für den Fall, dass ungerechtfertigte Mängelrügen erfolgen, trägt der Kunde die Kosten für die Über prüfung der Rechtfertigung der Mängelrüge.
- Der Kunde kann das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung nur geltend machen, wenn zumindest zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind und er danach zuvor unter an gemessener Fristsetzung und gleichzeitiger Berücksichtigung einer notwendigen Nachbesserungs dauer uns eine Frist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
- Kosten, die uns dadurch entstehen, dass wir für durchzuführende Nachbesserungen Kostenvoran schläge von dritten Firmen einholen, sind vom Kunden zu tragen.
- Falls Nachbesserungen oder Ersatzlieferung nicht möglich sind, steht dem Kunden ein Rücktritts recht zu. Ansprüche aus einem Rücktritt können nur geltend gemacht werden, wenn der Rücktritt innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf einer vom Kunden an uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gesetzten Frist oder innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns erfolgt.
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07. Vermiet- & Vermittlungsbedingungen
7.1 Vertragsabschluss
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- Ärztlich nachgewiesene und schriftlich bestätigte Erkrankungen von Vermittelten Personen, unvor hersehbare behördliche Maßnahmen, Umstände höherer Gewalt sowie vom Vermieter nicht zu ver tretene Gründe (z. B. Autounfall) heben diesen Vertrag ohne gegenseitige Entschädigung teilweise oder ganz auf.
- Vermittelte Personen verpflichten sich, über die vertraglich festgelegten Konditionen Stillschweigen zu bewahren. Bei Nichteinhaltung wird eine Konventionalstrafe in Gagenhöhe fällig.
- Vermittelte Personen verpflichten sich, die erhaltenen Gagen ordnungsgemäß zu versteuern. Für die Abführung anderer Abgaben insbesondere Künstlersozialversicherung sind alle vermittelten Personen selbst verantwortlich.
- Vermittelte Personen verpflichten sich, alle unmittelbaren oder mittelbaren Folgeaufträge die aus einer Vermittlung resultieren, ausschließlich über die Timm Schröder Charter / ritterfun.de abzuwickeln. Bei Nichteinhaltung wird eine Konventionalstrafe in Gagenhöhe fällig.
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7.2. Gewährleistung
Bei der Vermittlung von Musikgruppen, Kleinkünstlern oder ähnlichen Darbietungen, sowie von Licht- und Tonanlagen, Aktionsgeräten u.a. können Vermittelte und Kunde bei Nichteinhaltung des Vertrages ausschließlich gegeneinander finanzielle Ansprüche geltend machen.
7.3 Ausführung
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- Sollte bei der Vermittlung von Darbietungen und Equipment kein Vertrag mit den zu Vermittelnden zustande kommen, so können gegen uns keine Ansprüche gestellt werden.
- Sowohl bei der Vermittlung von Darbietungen als auch von Equipment behalten wir uns vor, diese kurzfristig durch Gleichwertiges zu ersetzen.
- Für den Inhalt der von uns vermittelten Darbietungen übernehmen wir keinerlei Haftung.
- Anfallende GEMA-Gebühren trägt ausschließlich der Kunde.
- Für ein angemessenes Catering der Künstler und des Personals der Timm Schröder Charter / ritterfun.de hat der Kunde zu sorgen.
- Für den Auf- und Abbau der Aktionsgeräte werden vom Kunden mind. 2 Helfer gestellt, soweit dies nicht anders vereinbart ist. Für nicht gestellte Hilfskräfte werden dem Kunden 50 Euro je Auf- bzw. Abbau in Rechnung gestellt.
- Für den Betrieb von aufblasbaren Aktionsgeräten ist eine 220 Volt Stromversorgung notwendig. Die Stromkosten gehen zu Lasten des Kunden. Ein Stromanschluss muss in unmittelbarer Nähe (max. 25 m von der Rückseite des Aktionsgerätes entfernt) vorhanden sein.
- Der Kunde stellt Aufsichts- und Bedienungspersonal für die gemieteten Aktionsgeräte, insofern dies nicht anders vereinbart ist.
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7.4 Schadensersatz
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- Die Benutzung der gemieteten Aktionsgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Für Ansprüche aus Personen- und Sachschäden kommen wir nicht auf. Der Kunde verpflichtet sich, die Gäste / Besucher darauf hinzuweisen.
- Für Schäden durch Brand, Diebstahl und Sachbeschädigung an den gemieteten Aktionsgeräten haftet der Kunde.
- Bei vor der Veranstaltung entstandenen technischen Schäden an den Aktionsgeräten, deren Reparatur vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin nicht mehr möglich ist und durch die ein Einsatz unmöglich wird, sind wir lediglich verpflichtet, den Veranstaltungstermin nach Terminabsprache zu gleichen Konditionen nachzuholen. Sonstige Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall gegen uns nicht.
- Für Ausfallzeiten aufgrund des Wetters und durch Reparaturen entstandener Schäden an den Aktionsgeräten während der Mietzeit, kann kein Nachlass auf den Mietpreis gewährt werden.
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7.5 Storno
Der Mieter kann Abbestellungen (Storno) von gebuchten Aktionsgeräten nur schriftlich vornehmen. Die Timm Schröder Charter / ritterfun.de kann, sofern keine anderslautenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, ihren Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe, als auch, wie nachstehend unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschaliert geltend machen:
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- bei Storno bis zum 60. Tag vor dem Veranstaltungsdatum - kostenlos
- bei Storno bis zum 30. Tag vor dem Veranstaltungsdatum - 15% des Leistungspreises
- bei Storno bis zum 20. Tag vor dem Veranstaltungsdatum - 25% des Leistungspreises
- bei Storno ab dem 10. Tag vor dem Veranstaltungsdatum - 40% des Leistungspreises
- bei Storno bis zum 2. Tag vor dem Veranstaltungsdatum - 55% des Leistungspreises
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Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Posteingang.
08. Weitere Ersatzansprüche
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- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz des geltend gemachten Schadens nur, soweit er bei ihm selbst entstandene Kosten nachweist.
- Soweit vorhergegangene Leistungen nicht völlig bezahlt worden sind, sind wir zur Leistung nicht verpflichtet. Bei Nichtleistung aus diesem Grunde stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu.
- Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen bezüglich eines Vertrages mit uns in Verzug, sind wir berechtigt, auch alle aus anderen Verträgen zwischen dem Kunden und uns bestehenden Forderungen auch dann sofort geltend zu machen, wenn diese noch nicht fällig sind.
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09. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung
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- Für Verträge sowie für Lieferung und Zahlung wird als Erfüllungsort der Gerichtsstand Essen vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen.
- Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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10. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
Stand 15. Juni 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGBs finden Sie auch als PDF in unserem Downloadbereich.